• Banner1.jpg
  • Banner2.jpg
  • Banner3.jpg
  • Banner4.jpg
  • Banner5.jpg
  • Banner6.jpg

Die Genossenschaft

Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnungen ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Um Mitglied zu werden, beteiligen Sie sich nach Genehmigung durch unseren Vorstand an der Genossenschaft aufgrund einer schriftlichen, unbedingten Beitrittserklärung durch Übernahme eines oder mehrerer Geschäftsanteile. Jedes Mitglied ist verpflichtet, fünfzehn Anteile zu übernehmen. Hinzu kommt das Eintrittsgeld. Je voller m²-Wohnfläche ist bei Abschluss eines Mietvertrages ein weiterer Anteil zu zeichnen. Bedingt durch die große Nachfrage nach unseren Wohnungen ist eine „Vorab-Mitgliedschaft mit späterem Wohnungswunsch“ nicht gewünscht.

Da die Mitgliedschaft ein separates Rechtsgeschäft darstellt, müssen Sie bei Beendigung des Mietverhältnisses im Bedarfsfall die Mitgliedschaft auch separat kündigen. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erfolgen. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens ist somit kurzfristig nicht möglich. Mitglied in der Genossenschaft zu bleiben hat natürlich auch attraktive Vorteile, da auf die Geschäftsanteile seit Jahren eine Dividende von 4% ausgeschüttet wird.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.