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In diesem Jahr fand die Mitgliederversammlung wieder beim 1. Schwimmverein Köln in Köln-Zollstock statt. Am 07.06.2016 um 19.00 Uhr eröffnete der Vorsitzende des Aufsichtsrates Lutz Winkler die diesjährige Mitgliederversammlung und stellte unter der Anwesenheit von 50 stimmberechtigten Mitgliedern fest, dass die Versammlung form- und fristgerecht einberufen wurde.

Der bereits im Vorfeld an die Mitglieder übersandte Geschäfts- und Lagebericht war neben den Wahlen zum Aufsichtsrat zentraler Gliederungspunkt der Tagesordnung. Die turnusgemäße Wahl nach Ende der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Klaus Büttner, Gabriele Schmieden und Lutz Winkler führte einstimmig zur Wiederwahl. Nachdem im letzten Jahr Ewald Hübner aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand bestellt wurde, wurde Herbert Thelen als neues Aufsichtsratsmitglied von den anwesenden Mitgliedern gewählt.

Unser Geschäftsführer Markus Schubert präsentierte den Geschäftsbericht und ging dabei auf die geplanten Maßnahmen für die kommenden Jahre ein. Das Geschäftsjahr 2015 endete mit einem Jahresüberschuss von rd. 333 T€. Vorstandsmitglied Hans Vogt verlas das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts des Verbandes. Die finanziellen Verhältnisse sind geordnet und die Zahlungsfähigkeit ist auch weiterhin gewährleistet. Die Mitgliederversammlung folgte daraufhin einstimmig dem gemeinsamen Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand eine Dividende von 4% auf das Geschäftsguthaben auszuzahlen. Vorstand und Aufsichtsrat wurden durch die Versammlung einstimmig entlastet.

Als weiterer Tagesordnungspunkt wurde über die Änderung der Satzung abgestimmt. Nach der bisherigen Satzung endete die Bestellung von ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern spätestens bei Vollendung des 70. Lebensjahres. Dieser Teil der Satzung wurde gestrichen. Es gibt somit keine Altersbeschränkung mehr. Desweiteren gilt für Mitgliedschaften ab dem 01.07.2016, dass zusätzlich zu den Pflichtanteilen, bei Abschluss eines Dauernutzungsvertrages je voller m²-Wohnfläche ein weiterer Anteil zu zeichnen ist. Für die Überlassung eines Stellplatzes 5 weitere Anteile und bei der Überlassung einer Garage 10 weitere Anteile. Ein Mitglied der Genossenschaft kann insgesamt anstatt einhundert Anteile nun zweihundertfünfzig Geschäftsanteile erwerben.

Im nicht-offiziellen Teil nach der Versammlung nutzten Mitglieder, Mitarbeiter, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder das freundschaftliche und genossenschaftliche Beisammensein zum gegenseitigen Austausch bei Getränken, belegten Brötchen und Frikadellen.

 

 

 

 

 

 

 

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